Hautkrebs durch Kunstlicht?


Schon bald nach Markteinführung der Niedervolt-Halogenlampe trübten Pressemitteilungen deren Erfolg, denn Halogenlampen wurde ein Hautkrebsrisiko unterstellt.

Ein namhaftes Prüfinstitut argumentierte dies mit einem Versuchsaufbau, der in ebenso bekannte TV-Sendungen gelangte. Er sollte beweisen, daß der (tatsächlich vorhandene) UV-Anteil im Spektrum einer Halogen-Leselampe die darunter befindliche menschliche Haut schädigt und ein Krebsrisko darstellt.

Die Versuchsanordnung hingegen war grotesk, und ein Selbstversuch hatte ein eindeutiges Ergebnis: die Wärmestrahlung der Halogenlampe (der ungefährliche Infrarot-Anteil am Lichtspektrum) war schon innerhalb einer Minute so groß, daß man die Hand schnell wieder aus dem Lichtkegel zurückzog. So ist die Haut innerhalb dieser Zeit gar nicht imstande gewesen, einen schädlichen UV-Anteil in hinreichender Dosis aufzunehmen, weil die Hitzeentwicklung frühzeitig zu Schmerzen geführt hätte.

Dann wurde die Beleuchtungsstärke gemessen und versucht, im vorgegeben Lampenabstand ein Buch zu lesen. Auch das musste abgebrochen werden, weil die Leuchtdichte zu hoch war. Ungeeignet zum Lesen, ungeeignet auch für handwerkliche Tätigkeiten.

Fazit: Der Versuchsaufbau trifft messtechnisch zwar zu, kann aber nach den Gesetzen der Physik und der Optik niemals geeignet sein, von einem (lebenden) Menschen in Gänze nachvollzogen zu werden.

Im übrigen sind Halogenlampen durch spezielle Glaskolbenbeschichtung bzw. Schutzgläser dafür gerüstet, im normalen Einsatz kein Gesundheitsrisiko zu produzieren.

Von uns darauf hingewiesen, verfolgte man diesen Vorwurf auch nicht mehr weiter. Was aber nicht heißt, das künstliches Licht per se keine Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden hat; dazu an anderer Stelle mehr....